“Ich finde, die Antwort ist ganz einfach: Nein, darf man auf keinen Fall. Denn das Foto gehört zu einem Opfer und das ist absolut schutzwürdig (nebenbei auch Recht am eigenen Bild!). Und weil es sich bei dem Foto-Klau außerdem nur um einen boulevardesken Medien-Blurb und nicht um ein schweres Verbrechen handelt, wird die reale Person, die auf dem Foto abgebildet ist, auch nicht zum relativen Person der Zeitgeschichte. Also schon rein rechtlich ein absolutes no-go. Und ethisch ohnehin, wie ich finde..”
Ich finde das Argument interessant und deswegen poste ich es hier. Aber ich finde man kann das nicht so einfach mit Ja und Nein beantworten. Vielleicht hätte man die Bilder verpixeln müssen, damit die reale Person geschützt wird.
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